Für Grafik-, Design-, Bildbearbeitungs- und vergleichbare kreative Leistungen.
Version: 2026-11-07, Entwurf 2. Stand: 7. November 2026.
Lokaler Entwurf zur Prüfung. Noch nicht zur Veröffentlichung oder Verwendung in echten Angeboten freigegeben.
Anbieter
Florian Mayer
fyaheye labs
c/o Impressumservice Dein-Impressum
Stettiner Str. 41
35410 Hungen
Deutschland
E-Mail: kontakt@fyaheye.de
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Vertragsbedingungen gelten für die oben genannten Leistungen. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Auftrag für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit erteilen.
Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, die Lieferbedingungen und die Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Die Annahme kann per E-Mail erfolgen. Änderungen und Ergänzungen werden zwischen den Parteien vereinbart und sollen zur Dokumentation per E-Mail festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Die zum Angebot gehörende Fassung dieser Bedingungen wird dem Kunden vor der Annahme zur Verfügung gestellt. Maßgeblich ist die im Angebot bezeichnete und mit dem Kunden vereinbarte Fassung. Spätere Änderungen der Website-Fassung ändern bestehende Verträge nicht.
2. Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Vorgaben und der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Materialien.
Das Angebot bestimmt insbesondere Art und Umfang der Gestaltung, die zu liefernden Dateien oder sonstigen Ergebnisse sowie die enthaltenen Korrekturrunden.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, zusätzliche Varianten, weitere Formate und nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs sind nicht im Preis enthalten. Sie werden vor ihrer Ausführung gesondert angeboten.
Die Herausgabe bearbeitbarer Arbeits- oder Quelldateien ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa eine bestimmte Werbewirkung oder Umsatzsteigerung, wird nicht geschuldet.
3. Mitwirkung und bereitgestellte Materialien
Der Kunde stellt die für den Auftrag benötigten Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Qualität bereit. Er benennt erforderliche technische Vorgaben und informiert den Anbieter über Einschränkungen der vorgesehenen Verwendung.
Der Kunde stellt sicher, dass er die bereitgestellten Materialien für die vereinbarte Bearbeitung und Nutzung verwenden lassen darf und über die hierfür erforderlichen Rechte und gegebenenfalls Einwilligungen verfügt.
Der Kunde verantwortet die Richtigkeit der von ihm gelieferten Sachangaben, Texte und sonstigen Inhalte. Eine gesonderte rechtliche Prüfung dieser Inhalte oder der vorgesehenen Verwendung ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Gesetzliche Prüf- und Hinweispflichten des Anbieters bleiben unberührt. Auf erkennbare Unstimmigkeiten und offensichtliche rechtliche Probleme weist der Anbieter den Kunden hin.
4. Termine
Verbindliche Liefertermine und erforderliche Mitwirkungsfristen werden im Angebot oder gesondert vereinbart.
Verzögert sich die Bearbeitung durch fehlende Informationen, ungeeignete Materialien, nachträgliche Änderungen oder eine verspätete Rückmeldung des Kunden, informiert der Anbieter über die Auswirkungen auf den Termin. Ein erforderlicher neuer Liefertermin wird abgestimmt.
Kurzfristige Aufträge werden nur mit einem ausdrücklich bestätigten Liefertermin angenommen.
5. Korrekturen und Freigabe
Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot. Eine Korrekturrunde umfasst eine gebündelt übermittelte Rückmeldung innerhalb der ursprünglich vereinbarten Aufgabenstellung.
Weitere Korrekturrunden, Änderungen der Aufgabenstellung und Änderungswünsche nach einer Freigabe werden vor ihrer Umsetzung gesondert angeboten.
Soweit eine Freigabe vorgesehen ist, prüft der Kunde die vorgelegte Fassung insbesondere auf die von ihm gelieferten Inhalte und Vorgaben. Die Freigabe kann per E-Mail erfolgen. Schweigen gilt nicht als Freigabe.
Die Freigabe beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht pauschal und entbindet den Anbieter nicht von der Verantwortung für eigene Fehler.
6. Lieferung und Abnahme
Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Formaten und auf dem vereinbarten Übertragungsweg. Ohne besondere Vereinbarung werden digitale Dateien per E-Mail bereitgestellt.
Auf ausdrückliche Weisung des Kunden kann die Lieferung an einen benannten Dritten erfolgen. Der Kunde bleibt Vertragspartner und Zahlungspflichtiger. Eine Freigabe durch den Dritten ersetzt die Freigabe des Kunden nur, wenn dieser den Dritten dazu ermächtigt hat.
Soweit die Leistung als Werkleistung einzuordnen ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme. Die Freigabe eines Entwurfs ist nicht automatisch die Abnahme der anschließend fertiggestellten Leistung.
7. Nutzungsrechte
Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot. Dort können insbesondere Verwendungszweck, Medien, räumlicher und zeitlicher Umfang sowie Bearbeitungs- und Weitergaberechte festgelegt werden.
Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, erhält der Kunde diejenigen einfachen Nutzungsrechte, die für den bei Vertragsschluss erkennbar vereinbarten Verwendungszweck erforderlich sind.
Soweit der Anbieter entsprechende Rechte einräumen kann, werden diese nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung eingeräumt. Eine frühere Nutzung kann ausdrücklich vereinbart werden.
Die Weitergabe an Dienstleister ist zulässig, soweit sie zur Durchführung der vereinbarten Nutzung für den Kunden erforderlich ist. Eigenständige Nutzungsrechte dieser Dienstleister werden dadurch nicht begründet.
Inhaltliche Bearbeitungen, eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks und die Weiterveräußerung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie nicht bereits von den eingeräumten Rechten umfasst sind. Gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.
Rechte an Kundenmaterialien und sonstigem Fremdmaterial werden durch diese Bedingungen nicht erweitert. Für Fremdmaterial gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Anbieter informiert den Kunden vor dessen Einsatz über wesentliche Einschränkungen der vorgesehenen Nutzung.
8. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung und die umsatzsteuerliche Behandlung ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Rechnung nach Lieferung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt, sobald die Rechnung zugegangen ist und die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Gesetzliche Abnahme- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung über Umfang und Vergütung ausgeführt. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
9. Unterbrechung und Beendigung
Bleibt eine erforderliche Mitwirkung aus, kann der Anbieter die Bearbeitung nach entsprechender Mitteilung zunächst unterbrechen. Ein bisher geplanter Liefertermin bleibt dadurch nicht automatisch bestehen.
Für die Kündigung oder sonstige Beendigung des Auftrags gelten die gesetzlichen Regelungen. Soweit Werkvertragsrecht anwendbar ist, gilt insbesondere § 648 BGB einschließlich der dort vorgesehenen Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.
Eine pauschale Stornogebühr wird nicht vereinbart. Der Anbieter dokumentiert den Bearbeitungsstand zur nachvollziehbaren Abrechnung.
10. Vertraulichkeit, Mängel und Haftung
Der Anbieter behandelt nicht öffentliche Kundeninformationen und unveröffentlichte Materialien vertraulich. Eine Verwendung von Arbeitsergebnissen als Referenz oder für eigene Werbung erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden.
Die zur Auftragsbearbeitung erforderliche Einbindung technischer Dienstleister bleibt unter Beachtung der Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten zulässig.
Für Mängel und Haftung gelten die gesetzlichen Regelungen.